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Darf ich mich nach bestan­dener Prüfung Softwarearchitekt:in nennen?

Die CPSA-Zerti­fi­zierung ist kein Berufs­ab­schluss, sondern ein Nachweis über bestimmte Kennt­nisse im Bereich Software­architektur. Das iSAQB kann keine Berufs­be­zeich­nungen vergeben, daher schlagen wir Ihnen vor, sich nach bestan­dener Prüfung „Certified Profes­sional for Software Architecture durch das iSAQB“ zu nennen.

In Deutschland herrscht Unklarheit darüber, ob es gesetzlich erlaubt ist, sich Softwarearchitekt:in zu nennen. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Gesetze bezüglich der Berufs­be­zeichnung in Ihrem Land zu informieren.

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