Darf ich mich nach bestandener Prüfung Softwarearchitekt:in nennen?
Die CPSA-Zertifizierung ist kein Berufsabschluss, sondern ein Nachweis über bestimmte Kenntnisse im Bereich Softwarearchitektur. Das iSAQB kann keine Berufsbezeichnungen vergeben, daher schlagen wir Ihnen vor, sich nach bestandener Prüfung „Certified Professional for Software Architecture durch das iSAQB“ zu nennen.
In Deutschland herrscht Unklarheit darüber, ob es gesetzlich erlaubt ist, sich Softwarearchitekt:in zu nennen. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Gesetze bezüglich der Berufsbezeichnung in Ihrem Land zu informieren.

